Kindern und Jugendlichen unter
16 Jahren ist der Aufenthalt nur
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in Begleitung eines
ihrer Personensorgeberechtigten oder
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mit
schriftlicher Erlaubnis („Feierzettel“ - DOWNLOAD)eines ihrer Personensorgeberechtigten, einer Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten
und
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in Begleitung eines
Erziehungsbeauftragten
auf dem Veranstaltungsgelände
gestattet.
Der Aufenthalt
von Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren ist nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten auf dem Veranstaltungsgelände erlaubt.
Diese Erlaubnis ist mit einer
Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten während der gesamten Dauer des Events vom Jugendlichen mitzuführen, um sie bei eventuellen Kontrollen vorzuzeigen.
Für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke sowie von Tabakwaren und das Rauchen gelten die allgemeinen Jugendschutz Bestimmungen, Infos findet ihr hier. Angetrunkene und rauchende Kinder und/oder Jugendliche im entsprechenden Alter werden nach Hause geschickt.