Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt nur 

  • in Begleitung eines ihrer Personensorgeberechtigten oder 

  • mit schriftlicher Erlaubnis (Feierzettel“ - DOWNLOAD)eines ihrer Personensorgeberechtigten, einer Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten und 

  • in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten 

     

auf dem Veranstaltungsgelände gestattet.

 

Der Aufenthalt von Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren ist nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten auf dem Veranstaltungsgelände erlaubt. 

Diese Erlaubnis ist mit einer Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten während der gesamten Dauer des Events vom Jugendlichen mitzuführen, um sie bei eventuellen Kontrollen vorzuzeigen.


Für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke sowie von Tabakwaren und das Rauchen gelten die allgemeinen Jugendschutz Bestimmungen, Infos findet ihr 
hier. Angetrunkene und rauchende Kinder und/oder Jugendliche im entsprechenden Alter werden nach Hause geschickt.